Fahrschule Mayr GmbH
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Home» Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG / BKrFQV

Gilt für alle Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft-oder Personenverkehr ab 3,5t zulässigen Gesamtgewicht.

Wir bieten die Weiterbildung nach BKrQG, EG-Richtline 2003/59 für LKW.

Erwerb durch die Teilnahme an 35 Zeitstunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden ( z.B. 5 mal 7 Stunden)

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:

  • Innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig)
  • Bis einschließlich zum 09.09.2013 für alle gewerblichen Busfahrer
  • Bis einschließlich zum 09.09.2014 für alle gewerblichen LKW – Fahrer

Die Zeit läuft!

Themen

Diese Themen schreibt der Gesetzgeber im  Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vor:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln

  • Fahrphysik
  • Wirtschaftlichkeit
  • Sicherheitstraining
  • Ladungssicherung (LKW)

2. Anwendung der Vorschriften

  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften für den Personenverkehr (BOKraft, StVO, StVZO, PBFG)
  • Vorschriften für den Güterverkehr (Verträge, CMR, Frachtbrief)

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik

  • Fitness
  • Verhalten in Notfällen
  • Image
  • Risiken des Straßenverkehrs
  • Arbeitsunfälle
  • Marktordnung (LKW)

Die Themen werden in 5 Module a 7 Stunden aufgeteilt.

 

Weiterbildungs Module  LKW

  • Modul (Sozial)Vorschriften für denGüterkraftverkehr
  • Modul Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit,EH
  • Modul Eco-Training
  • Modul Ladungssicherung

 

Die Module werden Grundsätzlich bei uns durch erfahrene Dozenten/Kraftverkehrsmeister durchgeführt.

Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer z.B. 95.01.01.2012 im Feld 12 eingetragen.

Beim Einsatz von Kraftfahrern ohne diesen Eintrag werden zukünftig für Kraftfahrer Bußgelder in der Höhe bis max. 5000 Euro und für Unternehmer Bußgelder bis max. 20000 Euro fällig.

Vermeiden Sie Personalengpässe und Schulungstaus!

Wer den zeitlichen und finanziellen Aufwand  der Fortbildungen gleichmäßig verteilen möchte, startet so früh wie möglich, also am besten sofort. Mit einem regelrechten Ansturm ist in den nächsten Jahren zu rechnen.

Speziell für Fahrer und Unternehmer bieten wir die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen Seminare in Vollzeit eine Woche 7 Stunden  in 5 Tagen oder z.B. in 5 Jahren Jährlich einen Tag 7 Stunden (auch Samstags) oder z.B. alle 5 Module in einem Jahr auf 5 Samstage a 7 Stunden.

Gerne übernehmen wir das Schulungsmanagement, planen mit ihnen die Schulung langfristig und leisten die Terminüberwachung. Flexible Ausbildungszeiten, bei entsprechender Teilnehmerzahl gerne bei Ihnen im Betrieb. Warten sie nicht zu lange, bilden sie sich rechtzeitig weiter!

 

(c) 2013 Fahrschule Mayr GmbH
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