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Wir schulen in den Klassen

am

AM

Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.   Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.
mofa

A1

Leichtkrafträder (ab 19.01.2013)
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Ebenfalls besteht eine Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht. Beinhaltet Klasse AM, ab 16 Jahren. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen beträgt die maximale Leistung 15 kW. Die bislang geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.
a

A2

Motorräder (ab 19.01.2013)
Diese Führerscheinklasse erlaubt das führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg. Um die Führerscheinklasse A zu erhalten benötigen Sie mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse oder das 24. Lebensjahr muss vollendet sein. Beinhaltet die Klassen AM, A1. Ab 18 Jahren.

 

a

A

Motorräder unbeschränkt (ab 19.01.2013)
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein). Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden. Klasse entspricht der ehemaligen Führerscheinklasse A unbeschränkt. Beinhaltet die Klassen AM, A1,A2. Ab 20 Jahren.
b

B

Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, jedoch keine Krafträder. Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich dem Fahrer vorhanden sein. Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt. Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug nicht über 3,5 t liegen. Es dürfen dreirädrige Kfz ( Trikes ) im Inland gefahren werden, über 15 KW Leistung aber erst ab 21 Jahren. Beinhaltet die Klassen AM, L, ab 18 Jahren (Ausnahme für BF17)  
b96

B96

Neue Führerscheinklasse B96 - Anhänger (ab 19.01.2013)
Für die Führerscheinklasse B96 ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung. Die Klasse "B 96" wird benötigt, wenn an ein Fahrzeug der Klasse B ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750kg gezogen werden soll und die Summe des Gesamtgewichts von PKW + Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.
be

BE

Für die Führerscheinklasse BE ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung. Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t haben.
c

C

Für die Führerscheinklasse C ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung. Kraftfahrzeuge mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse  und Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
ce

CE

Für die Führerscheinklasse CE ist der Vorbesitz von Klasse C Voraussetzung. Beinhaltet die Klassen C1E, BE u. T Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
l

L

Für kleine Zugmaschinen wie z.B. Traktoren
Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h. Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden, allerdings darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.
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T

Für große Zugmaschinen wie z.B. Traktoren
Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind erlaubt.
mofa

Mofa

Prüfbescheinigung, auch "Mofa Führerschein" genannt
Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h.
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