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Der Bildungsgutschein

Bei uns ist Ihre Ausbildung in guten Händen.

Der Wunsch nach einem LKW-Führerschein.

Der Wunsch nach einem LKW-Führerschein wirft oft die Frage auf, wie sich die Ausbildung finanzieren lässt.

Eine gute Möglichkeit zur Finanzierung bietet die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der Kosten übernehmen kann. Voraussetzung ist, dass sowohl die Bildungsmaßnahme als auch der Bildungsanbieter für die Förderung zugelassen sind. Als zertifizierter Partner beraten wir Sie gerne persönlich und beantworten Ihre Fragen rund um die Fördermöglichkeiten.

Beratung vereinbaren

Die wichtigsten Fragen in aller Kürze.

Ja, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten verschiedene Förderprogramme an, die Sie bei der Finanzierung des LKW-Führerscheins unterstützen können.

  • Bildungsgutschein (für Arbeitssuchende)
  • QCG (für Beschäftigte)

Nein, es müssen stets bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Ermessensentscheidung und wird individuell geprüft.

Es handelt sich um eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güterverkehr, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert. Daher ist die Teilnahme an dieser Schulung über den Bildungsgutschein förderfähig.

Bildungsgutschein (für Arbeitssuchende)

Auch Arbeitssuchende können den LKW-Führerschein über einen Bildungsgutschein finanzieren. Voraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld I oder II. Die Förderung erfolgt als Ermessensentscheidung und wird individuell geprüft.

Der Antrag muss persönlich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden. Der Bildungsgutschein ist personen- und maßnahmengebunden sowie nicht übertragbar.

Die Kostenübernahme kann bis zu 100 % betragen. Ob zusätzlich erforderliche Module der Berufskraftfahrerqualifikation mitgefördert werden, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Voraussetzungen
  • Leistungen nach SGB II oder III
  • Gesundheitliche Eignung inkl. Sehtest
  • Keine relevanten Eintragungen im Verkehrszentralregister
  • Führerschein Klasse B vorhanden
  • Mindestalter 21 Jahre für Klasse C (Ausnahme: ab 18)
  • Erste-Hilfe-Kurs erforderlich
Bildungsgutschein (für Arbeitssuchende)
QCG (für Beschäftigte)

QCG steht für das Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung. Ziel ist es, kleineren Unternehmen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu erleichtern und geringqualifizierten Arbeitnehmern zusätzliche Qualifikationen zu ermöglichen.

Im Rahmen des QCG können Umschulungen zum LKW-Fahrer sowie die Finanzierung des LKW-Führerscheins von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Die Förderung richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Fördergruppen
  • Geringqualifizierte Arbeitnehmer: ohne Berufsabschluss und mind. 3 Jahre Berufserfahrung oder mit Berufsabschluss und mind. 4 Jahre Erfahrung
  • Arbeitnehmer über 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
  • Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, wenn der Arbeitgeber 50 % der Kosten trägt
Bedingungen für die LKW-Führerschein-Förderung
  • Ziel: bessere Qualifizierung für den Arbeitgeber und den Arbeitsmarkt
  • Ausbildung muss während der Arbeitszeit erfolgen
  • Arbeitnehmer wird freigestellt und erhält Lohnfortzahlung
  • Höhe der Kostenübernahme (bis zu 100 %) hängt vom Einzelfall und Alter ab
Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung

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