Bildungsgutschein

Ihre Ausbildung – bei uns in guten Händen

Wer einen LKW-Führerschein machen möchte, fragt sich oft, wie man das finanziell stemmen soll.

Eine gute Gelegenheit bietet die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, welche unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten bis zu 100% übernimmt.

Wichtig ist, dass sowohl die Bildungsmaßnahme, als auch der Bildungsanbieter für die Förderung zugelassen sind.
Als zertifizierter Partner beantworten wir Ihre Fragen und Anliegen gerne persönlich.


Die wichtigsten Fragen in aller Kürze:

1. Gibt es beim LKW-Führerschein eine Förderung durch das Arbeitsamt?


Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme der Agentur für Arbeit/Jobcenter, welche die Finanzierung des LKW-Führerschein unterstützen:

Bildungsgutschein (für Arbeitssuchende)
QCG (für Beschäftigte)


2. Erhält jeder die Förderung für einen LKW-Führerschein?

Nein, es müssen stets bestimmte Kriterien erfüllt sein.


3. Wird die Weiterbildung für Berufskraftfahrer ebenfalls vom Arbeitsamt übernommen?

Diese Frage ist eine Ermessenentscheidung und muss im Einzelfall geprüft werden.


4. Kann ich bei vorhandenem LKW-Führerschein mit dem Bildungsgutschein den Gefahrgutfahrer-Schein (ADR) fördern lassen?

Es handelt sich dabei um eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güterverkehr, welche die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Somit ist die Schulung durch den Bildungsgutschein förderfähig.


5. Wo finde ich die Informationen zum Bildungsgutschein bzw. Qualifizierungschancengesetz auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit?

Link: Bildungsgutschein
Link: Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung



Bildungsgutschein (für Arbeitssuchende)


Neben Förderprogrammen für Arbeitnehmer gibt es auch für Arbeitssuchende Wege der Finanzierung des LKW-Führerscheins, denn nicht nur Berufskraftfahrer benötigen diesen, auch andere Berufe beinhalten das Führen von Fahrzeugen über 3,5 t und setzen so einen Führerschein der Klassen C1 oder C voraus.      

Sowohl Empfänger von Arbeitslosengeld I (Arbeitsamt) als auch von Arbeitslosengeld II (Jobcenter) haben Anspruch auf eine Förderung. Die Kostenübernahme des LKW-Führerscheins ist jedoch Ermessenssache und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Grundlegend muss für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit der Empfänger der Leistung diese Zuschüsse beantragen. Die Unterstützung erfolgt dann in Form eines Bildungsgutscheins. Ausgestellt wird dieser vom zuständigen Sachbearbeiter bzw. Berater und ist im Anschluss nur für den Antragsteller und die beantragte Weiterbildung gültig. Der Bildungsgutschein ist somit nicht übertragbar.

Die Kostenübernahme kann beim LKW-Führerschein bis zu 100% betragen, jedoch sollte vorher genau abgeklärt werden, welche Kosten effektiv übernommen werden. Neben dem Führerschein selbst können unter Umständen auch die Module der Berufsqualifikation für Berufskraftfahrer notwendig werden, deren Übernahme der Kosten wiederum im Ermessen der Agentur für Arbeit liegen.

Zudem gibt es Bedingungen für die Beantragung eines Bildungsgutscheins für den LKW-Führerschein:

✓ die Beantragung eines Bildungsgutscheins für Bezieher von Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder III möglich

✓ eine gesundheitliche Eignung für den LKW-Führerschein ist nachzuweisen inklusive Bescheinigung über das Sehvermögen

✓ Eintragungen im Verkehrszentralregister dürfen nicht vorhanden sein

✓ ein Führerschein der Klasse B muss vorliegen, da dieser Voraussetzung für das Erlangen des LKW-Führerscheins ist

✓ ein LKW-Führerschein der Klasse C erfordert ein Mindestalter von 21 Jahren; in Ausnahmefällen ist eine Zulassung mit 18 Jahren möglich

✓ eine Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs ist notwendig/nachzuweisen




QCG (für Beschäftigte)


QCG ist die Abkürzung für das Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung.    

Ziel ist es, kleineren Unternehmen eine Weiterbildung ihrer Angestellten zu ermöglichen, geringqualifizierten Arbeitnehmern weitere Bildungsmöglichkeiten zu bieten oder bei einer berufsqualifizierenden Ausbildung zu unterstützen.

In diesem Rahmen ist es möglich, dass sowohl die Umschulung zum LKW-Fahrer getragen als auch die LKW-Führerschein-Finanzierung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wird.

Diese Fördermaßnahme ist für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gedacht und muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Es wird allgemein zwischen drei Gruppierungen unterschieden:

✓ Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation (ohne Berufsabschluss und mind. 3 Jahren Berufserfahrung; mit Berufsabschluss und mind. 4 Jahren Erfahrung)

✓ Arbeitnehmer über 45 Jahren in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten

✓ Arbeitnehmer unter 45 Jahren in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten, wenn der Arbeitgeber 50 Prozent der Kosten trägt

Zudem gibt es Bedingungen für die Förderung des LKW-Führerscheins:

✓ Ziel der Förderung ist eine bessere Qualifizierung für den Arbeitgeber als auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt

✓ Die Ausbildung muss während der Arbeitszeit erfolgen

✓ Der Arbeitnehmer ist hierbei freizustellen und hat weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung

✓ Ob die Kosten des LKW-Führerschein für den Arbeitnehmer zu 100% übernommen werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall und vom Alter der Person ab