Ausbildungsfahrschule

Ihre Ausbildung zum Fahrlehrer


Wir sind dazu berechtigt Fahrlehreranwärter gemäß §35 Fahrlehrergesetz (FahrlG) auszubilden. Wir haben bereits einige Fahrlehreranwärter erfolgreich ausgebildet. Nähere Informationen über eine Ausbildung in unserer Ausbildungsfahrschule erhalten Sie gerne von uns unter 08191/1379 bzw. 0172/8347602 oder schreiben Sie einfach eine Email an: info@fahrschule-mayr.de

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.


Grundlegendes:

Um Fahrlehrer zu werden, benötigt man eine Fahrlehrerlaubnis.


Voraussetzungen um Fahrlehrer der Klasse BE zu werden:

✓ Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
✓ abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Fachhochschulreife, Abitur, Unteroffiziersprüfung)
✓ Fahrerlaubnisklassen BE
✓ geistige, körperliche und charakterliche Eignung
✓ ausreichende Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B
✓ 7-monatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte inklusive Einführungspraktikum und Praktikum im 5. Monat (in einer Ausbildungsfahrschule)
✓ 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive zwei pädagogischen Tagen und einer Pädagogikwoche an der Fahrlehrerausbildungsstätte
✓ mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
✓ fahrpraktische Prüfung
✓ theoretische und praktische Lehrprobe