Führerscheinklassen

Unsere Führerscheinklassen – vom Zweirad bis zum LKW


PKW
Klasse B17

Der B17-Führerschein kann bereits mit 17 Jahren erworben werden und berechtigt dann zum Fahren eines Pkws bis 3500 kg – allerdings nur mit einer Begleitperson. Diese muss vorab angemeldet werden. Die Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein, mind. 5 Jahre einen B-Führerschein haben und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen. Der Führerschein mit 17 Jahren für die Klasse B ist nicht teurer, die Ausbildung ist identisch zu derer für volljährige Personen.

Klasse B

Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, jedoch keine Krafträder. Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich dem Fahrer vorhanden sein. Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt. Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug nicht über 3,5 t liegen. Es dürfen dreirädrige Kfz ( Trikes ) im Inland gefahren werden, über 15 KW Leistung aber erst ab 21 Jahren. Beinhaltet die Klassen AM, L, ab 18 Jahren.

Zweirad

Hinweis: Eine Auswahl an Motorradbekleidung steht für Sie kostenlos zur Verfügung.

Mofa
Leichtkrafträder bis 50 ccm

Voraussetzung ist das Einverständnis der Eltern. Zum Führen eines Mofas ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h.

Klasse AM
Leichtkrafträder bis 50 ccm

Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden. Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.

Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm

Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Ebenfalls besteht eine Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht. Beinhaltet Klasse AM, ab 16 Jahren. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen beträgt die maximale Leistung 15 kW.

Klasse A2
Motorräder beschränkt

Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg. Um die Führerscheinklasse A zu erhalten benötigen Sie mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse oder das 24. Lebensjahr muss vollendet sein. Beinhaltet die Klassen AM, A1. Ab 18 Jahren.

Klasse A
Motorräder unbeschränkt

Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein). Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW gefahren werden. Beinhaltet die Klassen AM, A1, A2. Ab 20 Jahren.

LKW
Klasse C1

Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge (die nicht durch die Klassen AM, A1, A2 und A sowie D1 und D definiert werden) mit:
✓ einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg,
✓ einer bauartbedingten Beförderung von maximal acht Personen und
✓ einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
geführt werden.

Diese Kategorie umfasst vor allem mittelschwere Lastkraftwagen, aber auch Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei oder des Technischen Hilfswerks.
Voraussetzung ist der Besitzt der Führerscheinklasse B und ein mindestalter von 18 Jahren. Außerdem ist ein Sehtest und eine Eignungsprüfung verpflichtend.

Klasse C1E

Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren. Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12.000 Kilogramm. Dabei kommt es auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren an. Das tatsächliche Gewicht, also die Zuladung, spielt führerscheinrechtlich keine Rolle.
Auch für die Klasse C1E gilt: Ist der Lkw zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden – unabhängig von der Zahl der Sitzplätze.

Klasse C

Für die Führerscheinklasse C ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung. Kraftfahrzeuge mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.

Klasse CE

Für die Führerscheinklasse CE ist der Vorbesitz von Klasse C Voraussetzung. Beinhaltet die Klassen C1E, BE u. T Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Traktor/Schlepper
Klasse L
Kleine Zugmaschinen, z. B. Traktoren.

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h. Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden, allerdings darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.

Klasse T
Große Zugmaschinen, z. B. Traktoren

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind erlaubt.

PKW Anhänger
Klasse B96

Für die Führerscheinklasse B96 ist der Vorbesitz von Klasse B oder B17 Voraussetzung. Die Klasse B 96 wird benötigt, wenn an ein Fahrzeug der Klasse B ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750kg gezogen werden soll und die Summe des Gesamtgewichts von PKW + Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.

Klasse BE

Für die Führerscheinklasse BE ist der Vorbesitz von Klasse B oder B17 Voraussetzung. Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t haben.